Barrierefreiheit
Die Gemeinde Steinbergkirche ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.steinbergkirche.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Tastatur: Nicht alle Funktionalitäten des Inhalts sind über eine Tastatur bedienbar
- Blöcke überspringen: Es steht noch kein Mechanismus zum Umgehen von Inhaltsblöcke zur Verfügung, wenn diese auf mehreren Webseiten wiederholt werden
- Fokus-Reihenfolge: Wenn eine Webseite der Reihe nach navigiert werden kann und die Reihenfolge der Navigation die Bedeutung oder Bedienung beeinflusst, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge, der Bedeutung und Bedienbarkeit aufrechterhält. Dies ist aktuell nicht möglich
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: bisher nicht vorhanden
- Barrierefreie PDF-Dokumente: nicht alle PDF-Dokumente auf der Website sind barrierefrei
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Nicht verlinkte informationsorientierte Grafiken und Bilder sind noch nicht bzw. nur unzureichend mit Alternativtexten versehen
- HTML-Strukturelemente für Listen: Zur Auszeichnung von Listen auf der Seite sollen HTML-Strukturelemente für Listen genutzt werden. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend der Fall.
- Kontrast (Minimum): Die visuelle Darstellung von Text und Textbildern hat in den meisten Fällen nicht das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung der Gemeinde Steinbergkirche vom 21.05.2025. Die Erklärung wurde zuletzt am 21.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Gemeinde Steinbergkirche
Bürgermeister Jürgen Schiewer
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
Telefon: 04632/849111
Mail: buergermeister@steinbergkirche.de
Bürgersprechstunde: Das Gemeindebüro befindet sich im Gebäude der Amtsverwaltung Geltinger Bucht, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche
Öffnungszeit: Mittwoch von 16.30 bis 17.30 Uhr
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.antidiskriminierungsstelle.de) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de