Gemeinde Steinbergkirche
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Einladung zur GV am 27.03.23

Niederschrift zur Sitzung vom 06.03.23

Einladung zur GV am 06.03.2023

Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2022

Niederschrift

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche

Sitzungstermin:              Montag, 05.12.2022, 19:30 Uhr

Raum, Ort:                     Großer Sitzungssaal, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche

Sitzungsbeginn:               19:30 Uhr

Sitzungsende:                 21:50 Uhr

 

Anwesenheit

Anwesende:

Vorsitz

Herr Johannes Erichsen Bürgermeister

Mitglieder

Herr Jürgen Schiewer

Herr Kai-Ingwer Bendixen

Herr Olaf Beuthien

Herr Dr. Kai Christiansen

Herr Arne Fries

Frau Silke Petersen

Herr Dr. Peter Rehders

Herr Finn Schlömer                     ab 21.30 Uhr

Frau Annika Teschendorf

Verwaltung

Frau Rosemarie Marxen-Bäumer               Protokollführung

Gäste

Herr Herwig Hansen                             Vorsitzender Seniorenbeirat

Abwesende:

Mitglieder

Herr Clemens Teschendorf                         fehlt entschuldigt

Herr Markus Bösser                                  fehlt entschuldiigt

Herr Hans Wilhelm Hansen                        fehlt entschuldigt

Herr Klaus-Dieter Kunkel                           fehlt entschuldigt

Frau Christiane Pareike                             fehlt entschuldigt

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung,
  2. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit und gegebenenfalls
  3. Beschluss über Änderungsanträge zur Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte
  5. Beschluss über Einwendungen zu den Niederschriften der Sitzungen vom 01.11.2022 und 22.11.2022
  6. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
  7. Bericht des Bürgermeisters zur Beschlusskontrolle
  8. Einwohnerfragestunde
  9. Entlassung des Gemeindewehrführers und des Ortswehrführers der  Gemeindewehr Steinbergkirche                    Vorlage: 2022-14GV-280
  10. Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Steinbergkirche                                                                                       Vorlage: 2022-14GV-268
  11. Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Steinbergkirche                  Vorlage: 2022-14GV-274
  12. Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Steinbergkirche                                    Vorlage: 2022-14GV-273
  13. Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Steinbergkirche    Vorlage: 2022-14GV-270
  14. Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Sondergebiet SolarFreiflächenanlagen Nübelfeld" sowie 61. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche hier: Aufstellungsbeschluss             Vorlage: 2022-14GV-276
  15. Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Sondergebiet SolarFreiflächenanlagen Nübel" sowie 62. Änderung des gemeinsamen
  16. Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche hier: Aufstellungsbeschluss            Vorlage: 2022-14GV-278
  17. Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinbergkirche  Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung der Fläche "Bereich Hattlundmoor" in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss                                                                           Vorlage: 2022-14GV-277
  18. Förderung aus dem Regionalbudget der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. Aufwertung der touristischen und einheimischen Infrastruktur
  19. Beratung und Beschluss über die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Hinweistafeln                                               Vorlage: 2022-14GV-279
  20. Klimaschutzmanagement in der Gemeinde Steibergkirche  Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Quartierkonzeptes                 Vorlage: 2022-14GV-272
  21. Beratung und Beschluss über die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen)                     Vorlage: 2022-14GV-271
  22. Beratung und Beschluss über die Anschaffung eines Mähwerks für den Kommunalschlepper
  23. Antrag der CDU Fraktion Steinbergkirche "Schulwegsicherung Hattlund"
  24. Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Kalleby hier: Sachstandsbericht
  25. Antrag auf Änderung der Beleuchtungszeiten aus dem Infrastrukturausschuss
  26. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen Vorlage: 2022-14GV-275
  2. Grundstücksangelegenheiten;hier: Erwerb der Fläche Westerholmer Straße

Protokoll

Öffentlicher Teil:

 

1 .          Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit und gegebenenfalls Beschluss über Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, für das Protokoll Frau Marxen-Bäumer, Herwig Hansen für den Seniorenbeirat, Herrn Hirsch von der Fa. 4native energy und 10  Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es ergibt sich kein Widerspruch. Die Gemeindevertretung ist beschlussfähig. Bürgermeister Erichsen beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte: Öffentlich: Antrag auf Änderung der Beleuchtungszeiten aus dem Infrastrukturausschuss und nicht öffentlich: Grundstücksangelegenheiten; hier: Erwerb der Fläche Westerholmer Straße..

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche erweitert die Tagesordnung um die Punkte: Öffentlich: Antrag auf Änderung der Beleuchtungszeiten aus dem Infrastrukturausschuss und nicht öffentlich: Grundstücksangelegenheiten; hier: Erwerb der Fläche Westerholmer Straße.

  

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

2.        Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte

Der Vorsitzende stellt fest, dass unter TOP neu 23 und 24 unter anderem schützenswerte Daten und Belange beraten werden. Er beantragt, die Punkte 23 und 24 nicht öffentlich zu beraten.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, die Punkte „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen“ und  „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erwerb der Fläche Westerholmer Straße“ nicht öffentlich zu beraten.

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

3.        Beschluss über Einwendungen zu den Niederschriften der Sitzungen vom 1.11.2022 und 22.11.2022

Die Niederschrift der Sitzung ist zur Kenntnis gegeben worden. Es liegen keine Einwendungen vor.

 

4.        Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

  • Die neue Gemeinde Steinbergkirche wird im kommenden Jahr 10 Jahre alt. Aus dem Grund plant der Sport-, Sozial- und Kulturausschuss ein Fest. Mitglieder aus den Fraktionen sind im Festausschuss erwünscht. Die Feier ist für den 26.08.23 geplant.
  • Die Christmas Warm Up Party findet in diesem Jahr nach zwei Jahren Pause am 10.12.2022 statt. Der Bürgermeister dankt Jürgen Schiewer für die Organisation, der seinerseits seinem Team dankt.
  • Am Donnerstag, den 01.12., waren Dirk Petersen vom Bauamt, Jürgen Schiewer, Olaf Beuthien und der Bürgermeister beim Städtebaureferat im Ministerium, um offene Fragen zu klären und sich auszutauschen.

   

 

5.        Bericht des Bürgermeisters zur Beschlusskontrolle

 

6.        Einwohnerfragestunde

  

Herr Koppensteiner erkundigt sich nach der Antwort auf die von ihm gestellten Fragen. Der Bürgermeister teilt mit, dass eine Frage von der Kirchengemeinde beantwortet werden muss und die Beseitigung der Mängel an den Straßen infolge des Breitbandausbaus über den Breitbandzweckverband abgewickelt wird.

 

7.        Entlassung des Gemeindewehrführers und des Ortswehrführers der Gemeindewehr Steinbergkirche                                                                                       Vorlage: 2022-14GV-280

Der bisherige Gemeindewehrführer und gleichzeitiger Ortswehrführer, Herr Thomas Kahl, hat aus gesundheitlichen Gründen seine Ehrenämter als Gemeindewehrführer und als Ortswehrführer zum 31.12.2022 niedergelegt. Um Herrn Kahl aus dem Ehrenamt entlassen zu können, bedarf es der Aushändigung einer Entlassungsurkunde. Der Bürgermeister wird ihn zuhause aufsuchen, um ihm die Urkunden auszuhändigen.  

  

Beschluss:

Gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes i.V. mit den § 23 (1) Nr. 4 Beamtenstatusgesetz und § 32 Landesbeamtengesetz stimmt die Gemeindevertretung Steinbergkirche der Entlassung von Thomas Kahl zum 31.12.2022 als Gemeindewehrführer und Ortswehrführer der Gemeindewehr Steinbergkirche zu.

  

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

8 .        Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Steinbergkirche                                                                                                                                                         Vorlage: 2022-14GV-268

.

In Vertretung für den Ausschussvorsitzenden Kunkel trägt Herr Dr. Rehders vor.

Die Gemeinde Steinbergkirche hat gemäß § 91 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das

Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 91 Absatz 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gemäß § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.   

Beschluss:

.Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen / genehmigt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 692.303,54 € wird im Haushaltsjahr 2022 der Ergebnisrücklage zugeführt.

.  

Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

9 .        Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Steinbergkirche                                                                   Vorlage: 2022-14GV-274

Der Finanzausschuss der Gemeinde Steinbergkirche hat in seiner Sitzung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinbergkirche für das Haushaltsjahr 2022 beraten. Der Entwurf berücksichtigt zwischenzeitliche Veränderungen und von der Gemeindevertretung gefasste Beschlüsse. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen. 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinbergkirche für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung.  

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

10 .      Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Steinbergkirche                                                                                               Vorlage: 2022-14GV-273

Der vorliegende doppische Haushaltsentwurf 2023 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse aufgestellt und im Finanzausschuss der Gemeinde beraten.

Der Stellenplan und die Steuersätze bleiben unverändert.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss zu fassen.

  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt den Haushaltsplan 2023 und die Haushaltsatzung der Gemeinde Steinbergkirche für das Haushaltsjahr 2023 in der vorgelegten Fassung.

  

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

Abstimmung:

 

11 .     Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Flächen für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Steinbergkirche                                                                  Vorlage: 2022-14GV-270

Als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien/EE auszubauen. Für 2030 wird daher ein Ausbauziel für die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen an Land von mindestens 34 Terawattstunden/TWh formuliert mit einer Bandbreite von bis zu 38 TWh. Diesem liegt die Annahme zugrunde, dass EU- und bundesweit, und damit auch in SchleswigHolstein, die Treibhausgasminderungs- und EE-Ausbauziele erhöht werden und mehr Strom für die Sektorkopplung eingesetzt wird. Um dieses Ausbauziel zu erreichen, ist ein weiterer Zuwachs an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erforderlich.

Aufgrund der Bedeutung des Wärmesektors soll der Anteil der Wärme aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 auf mindestens 22 Prozent (von 16 Prozent) steigen. Solarthermie bietet gute Möglichkeiten, auf fossile Brennstoffe zu verzichten.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Solar-Freiflächen-Projekte deutlich zugenommen; die Anlagen sind inzwischen auch außerhalb der EEG-Flächenkulisse wirtschaftlich tragfähig. In der Folge hat sich die Anzahl und Dichte der Einzelvorhaben deutlich erhöht. Die Projektansätze gehen dabei als Einstiegsgröße häufig von 10 bis 20 Hektar (ha) aus, teilweise erreichen sie Größenordnungen von 40 bis 80 ha. Im Juni 2021 existierten in Schleswig-Holstein Baurechte für rund 1.850 ha Solar-FreiflächenProjekte. Der Landesplanung liegen aktuell formelle Planungsanzeigen für weitere Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 700 ha vor (das entspricht zusammen einer Fläche von mehr als 3.500 Fußballfeldern).

Die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse, dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Daher sollen in Schleswig-Holstein auch die Potenziale der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen genutzt werden.

Das Ziel der Landesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, erfordert neben dem Ausbau der Gebäudeanlagen die Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solar-Freiflächenanlagen. Der weitere Ausbau soll dabei möglichst raumverträglich erfolgen. Der Ausbau der Solar-Anlagen soll auf geeignete Räume gelenkt und die Planung der Standorte geordnet und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Dabei sind vorrangig die Kommunen gefordert. Die Landesregierung gibt im Landesentwicklungsplan (LEP) für Solarenergie einen Rahmen, nimmt aber keine Ausweisung von Eignungs- oder Vorrangflächen vor, wie sie aus der Windkraftplanung bekannt sind. Der Bau von Solar-Freiflächenanlagen stellt keine privilegierte Nutzung im Außenbereich dar. Hier müssen die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit im Bauleitplanungsprozess eine Flächenausweisung vornehmen.

Durch den Beratungserlass des Landes sind Flächenkategorien herausgefiltert wie geeignete Flächen, bedingt geeignetes Flächen (Abwägung) und nicht geeignete Flächen (Ausschluss).

Somit kommt der gemeindlichen Bauleitplanung bei der Standortsteuerung dieser Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung bietet sich der Gemeinde die Möglichkeit, die Photovoltaik-Freiflächennutzung auf geeignete Standorte zu lenken und ein konfliktarmes Nebeneinander von Photovoltaiknutzung und konkurrierender Raumansprüchen sorgfältig abzuwägen. Die Entwicklung von raumbedeutsamen Solar- Freiflächenanlagen soll möglichst freiraumschonend sowie raum- landschaftsverträglich und gemeindeübergreifend erfolgen. Eine vorgeschaltete Standortanalyse, die im Rahmen der Bauleitplanung verpflichtend ist, ist hierbei zielführend.

Eine erste Planungsorientierung wurde durch das Amt Geltinger Bucht zur Verfügung gestellt.

Die Gemeindevertretung hat nun folgende Fragestellung zu bewerten:

  • „Ob“    - wollen wir überhaupt Solarparks in unserer Gemeinde
  • „Wie“ - wollen wir eine Obergrenze festlegen
  • - wollen wir gemeinsam (Nachbargemeinden) oder alleine vorgehen

Der Ausschuss Bauen, Planen und Städtebauförderung empfiehlt eine positive Stellungnahme.

    

Beschluss:

  Die Gemeinde Steinbergkirche befürwortet grundsätzlich die Ausweisung von Flächen für

Solar-Freiflächenanlagen und nimmt die gestiegene Nachfrage zum Anlass, das Gemeindegebiet im Rahmen einer Standortanalyse umfassend und neutral durch ein Fachplanungsbüro zu betrachten; hierbei ist in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden eine gemeinsame Konzeptentwicklung anzustreben. Die Planungskosten sind als Vorprojektierungskosten im Rahmen der Bauleitplanung mit dem möglichen Vorhabenträger abzurechnen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu die entsprechenden

Planungsaufträge zu erteilen.

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

12 .     Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Sondergebiet SolarFreiflächenanlagen Nübelfeld" sowie 61. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche hier: Aufstellungsbeschluss                                                                                     Vorlage: 2022-14GV-276

Die Firma Petersen Solar KG I hat mit Datum vom 24.10.2022 einen Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur Errichtung und Betrieb einer FreiflächenPhotovoltaikanlage in Nübelfeld gestellt. Hierbei sollen auf Flächen in einer Größenordnung von 3,2 ha (überbaute Fläche ca. 2,5 ha) und einer Anlagengesamtgrößenordnung von 2,4 MW Solar-Freiflächenanlagen entstehen. Betroffenen Flächen:Gemarkung Nübel, Flur 8, Flurstücke 51/1 und 54/2 Die Gemeinde Steinbergkirche möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der Grundsatzbeschluss zum Thema „SolarFreiflächenanlagen wurde unter Tagesordnungspunkt 11 soeben gefasst.

Die gebildete Arbeitsgruppe Energiewende Steinbergkirche sowie der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung befürworten grundsätzlich die Ausweisung von Solar- Freiflächenanlagen. Eine detaillierte Flächenpotentialanalyse im Gemeindegebiet zur Ausweisung von Solar-Freiflächen ist jedoch zwingend notwendig. Die Mitglieder des Arbeitskreises und des Ausschusses favorisieren hierbei einen parallelen Verfahrensablauf (Flächenanalyse und Einleitung der Bauleitplanung). Ziel ist es gemeindeseitig die Flächenanalyse vorzunehmen sowie von Seiten des Vorhabenträgers Kontakt zur SH. Netz AG aufnehmen zu können, um Netzanschlusspunkte zu prüfen. Nach Ausarbeitung der Flächenanalyse und Vorlage des Prüfergebnisses des Vorhabenträgers werden die Ergebnisse im weiteren Bauleitplanverfahren zusammengeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung schließt sich sodann an. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinbergkirche soll nach Vorgaben des Baugesetzbuches im Parallelverfahren erfolgen.

Das Vorhaben ist umfassend im Ausschuss vorgetragen worden.  

  

Beschluss:

  Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

  1. Für das Gebiet "Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Nübelfeld" werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 und parallel die 61. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,2 ha und liegt im Außenbereich angrenzend zum Ortsteil Nübelfeld ca. 400 m von der Nordstraße gelegen. Hierbei umfasst es Teilbereiche der Flurstücke 51/1 und 54/2 der Gemarkung Nübel, Flur 8 (sh. Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet „SolarFreiflächenanlagen“ gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
  5. Die Auswertung der Flächenanalyse ist dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet.
  6. Alle Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
  7. Mit der Ausarbeitung der Planung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

  

13 .     Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Sondergebiet SolarFreiflächenanlagen Nübel" sowie 62. Änderung des gemeinsamen

Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche hier: Aufstellungsbeschluss                                                                             Vorlage: 2022-14GV-278

Die Firma 4native energy GmbH & Co. KG, Viöl hat zusammen mit den Grundstückseigentümern mit Datum vom 08.11.2022 einen Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung (§ 12 Abs. 2 BauGB) zur Errichtung und Betrieb einer FreiflächenPhotovoltaikanlage in Nübel gestell.t  Hierbei sollen auf Flächen in einer Größenordnung von ca. 20 ha eine Solar-Freiflächenanlage entstehen. Betroffenen Flächen: Gemarkung Nübel, Flur 1, Flurstücke 212, 213, 214 und 21/1. Die Gemeinde Steinbergkirche möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Der Grundsatzbeschluss zum Thema „Solar-Freiflächenanlagen wurde auf der heutigen Sitzung gefasst.

Der Bürgermeister begrüßt noch einmal Herrn André Hirsch von der Firma 4native energy GmbH & Co.KG.

Mit einer Power Point Präsentation stellt Herr Hirsch sich und sein Büro vor. Die Firma betreut nur Kooperationsprojekte, keine Beteiligungen. Er erläutert das auf den betroffenen Flächen geplante Vorhaben und die bauliche Umsetzung. Weiterhin berichtet er über die Entwicklung der Vergütung für die Einspeisung, die aktuelle Lage und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger. Seine Präsentation ist Anlage zum Protokoll.

Die gebildete Arbeitsgruppe Energiewende Steinbergkirche sowie der Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung befürworten grundsätzlich die Ausweisung von Solar- Freiflächenanlagen. Eine detaillierte Flächenpotentialanalyse im Gemeindegebiet zur Ausweisung von Solar-Freiflächen ist jedoch zwingend notwendig. Die Mitglieder des Arbeitskreises und des Ausschusses favorisieren hierbei einen parallelen Verfahrensablauf (Flächenanalyse und Einleitung der Bauleitplanung). Ziel ist es gemeindeseitig die Flächenanalyse vorzunehmen sowie von Seiten des Vorhabenträgers Kontakt zur SH.Netz AG aufnehmen zu können, um Netzanschlusspunkte zu prüfen. Nach Ausarbeitung der Flächenanalyse und Vorlage des Prüfergebnisses des Vorhabenträgers werden die Ergebnisse im weiteren Bauleitplanverfahren zusammengeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung schließt sich sodann an.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinbergkirche soll nach Vorgaben des Baugesetzbuches im Parallelverfahren erfolgen.  

Bürgermeister Erichsen dankt Herrn Hirsch für seine Ausführungen.

  

Beschluss:

  

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

  1. Für das Gebiet „Sondergebiet Solar-Freiflächenanlagen Nübel“ werden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 und parallel die 62. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 20 ha und liegt im Außenbereich Bereich Nübel, Steinbergkirche ca.
  2. 500 m von der Nordstraße gelegen. Hierbei umfasst es Teilbereiche der Flurstücke 212, 213, 214 und 21/1 der Gemarkung Nübel, Flur 1 (sh. Anlage). Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet „SolarFreiflächenanlagen“ gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
  6. Die Auswertung der Flächenanalyse ist dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet.
  7. Alle Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.
  8. Mit der Ausarbeitung der Planung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

14 .     Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinbergkirche

Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung der Fläche "Bereich Hattlundmoor" in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche

hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss                                                                                                                                            Vorlage: 2022-14GV-277

Am 05.09.2022 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung "Bereich Hattlundmoor" gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Satzung mit Begründung ausgearbeitet.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung nunmehr den Satzungsentwurf in das Beteiligungsverfahren geben. Der Entwurf der Satzung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die Stellungnahmen der betroffenen Behörden/Träger öffentlicher Belange eingeholt. 

Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Fläche „Bereich Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form (siehe Anlage) gebilligt.

Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung/Steinbergkirche einzustellen.

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

15 .     Förderung aus dem Regionalbudget der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V. Aufwertung der touristischen und einheimischen Infrastruktur Beratung und Beschluss über die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Hinweistafeln                                                                                                                                                   Vorlage: 2022-14GV-279

Der Vorsitzende des Ausschusses für Bauen, Planen und Städtebauförderung hat vermehrt auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Regionalbudgets hingewiesen. Hierbei war vorgeschlagen worden, Infrastrukturmaßnahmen für Touristen und Einheimische umzusetzen. Inhalte sollten die Anschaffung von Sitzgelegenheiten und Hinweistafeln sein. Eine konkrete Kostenstruktur ist noch zu erarbeiten. Es werden Gesamtkosten von 20.000 € taxiert. Die Förderung beträgt hierbei 16.000 € (80 %). 

 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen für Touristen und Einheimische. Es sollen Sitzgelegenheiten und Hinweistafeln an neuralgischen Punkten im Gemeindegebiet aufgestellt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag bei der AktivRegion zu stellen und vorbehaltlich der Förderzusage die Infrastrukturmaßnahme umsetzen.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

16 .      Klimaschutzmanagement in der Gemeinde Steibergkirche Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Quartierkonzeptes                                             Vorlage: 2022-14GV-272

Im Rahmen des KFW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ können Kommunen Quartierskonzepte als strategische Werkzeuge für eine zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde erstellen. Betrachtet werden in der Konzepterstellung vor allem energetische Maßnahmen (Energieeinsparung und Energieversorgung) sowie Mobilität. Dafür notwendige Personal- und Sachmittel werden mit insgesamt 90 % (75 % KfW + 15 % Co-Finanzierung durch die IB.SH) gefördert, sodass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 10 % beläuft. Die Gesamtinvestition für ein Quartierskonzept ist je nach Quartiersgröße und Anforderungen mit 60.000-100.000 € planbar.

Die Arbeitsgruppe Energiewende empfiehlt die Erstellung entsprechender Konzeptionen; die genauen Quartiersabgrenzungen sind noch zu prüfen. Synergieeffekte mit der Ausweisung von Solar-Freiflächenanlagen müssen in den Planungsprozess eingebunden werden.Herr Beuthien erläutert das Verfahren und weist darauf hin, dass auch ein Dachkataster erstellt werden sollte.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes (einschließlich Dachkataster). Der Bürgermeister beauftragt das Klimaschutzmanagement und die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht zur entsprechenden Förderantragstellung bei der KfW und IB.SH.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

17 .     Beratung und Beschluss über die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen)       Vorlage: 2022-14GV-271

Die Kosten für die Abfuhr des Fäkalschlamms aus den Hauskläranlagen in der Gemeinde haben sich durch Steigerung der Abfuhr- sowie der Entsorgungskosten erhöht. Da die Fäkalschlammentsorgung grundsätzlich kostendeckend durch die Gemeinde zu betreiben ist, ist es erforderlich, die Gebührensätze anzupassen.  

  Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) gemäß der Vorlage zu erlassen.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

 

18.      Beratung und Beschluss über die Anschaffung eines Mähwerks für den Kommunalschlepper

Der Infrastrukturausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst. Eine Reparatur des Mähwerks ist nicht wirtschaftlich, so dass eine Ersatzbeschaffung ausgeschrieben wurde. Günstigster Bieter ist die Firma Wüstenberg mit einem Betrag von 4.343,50 €. 

  Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Anschaffung eines Mähwerks für den Kommunalschlepper. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma Wüstenberg zum Betrag von 4.343,50 € zu vergeben. Die Haushaltsmittel stehen bereit.

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

 

19.      Antrag der CDU Fraktion Steinbergkirche "Schulwegsicherung Hattlund"

Die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Steinbergkirche hat sich erneut mit der Verkehrssituation und der Schulwegsicherung im Bereich Hattlund / B199 / Dänische Schule und dänischer Kindergarten beschäftigt. Hierbei wurden zahlreiche Eltern- sowie Bürger*innen- Ängste, -Sorgen, -Bedenken, -Anregungen und –Wünsche aufgenommen, sowie die Niederschrift über die Verkehrsschau der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Schleswig-Flensburg vom 25.10.2018 und Schreiben der Verkehrsbehörde an schutzsuchende und antragstellende Bürger*innen einbezogen.

Die CDU-Fraktion in der Gemeinde Steinbergkirche vertritt die Auffassung, dass eine denkbare Geschwindigkeitsreduzierung zur verbesserten Schulwegsicherung in diesem Bereich durchaus realistisch erscheint, wenn denn die Gemeinde die in der Niederschrift der Verkehrsschau vom 25.10.2018 manifestierten Voraussetzungen schafft.

Hier ist u.a. angegeben:

„In der Straße Hattlund soll vom Wendeplatz (Schule) an die B199 eine befestigte Zuwegung für Fußgänger geschaffen werden. (Gemeinde)

Gegenüber soll im Grünstreifen ebenfalls eine befestigte Fläche zwischen der B199 und dem Radweg geschaffen werden. (LBV-SH)

Somit haben die Fußgänger die Möglichkeit, außerhalb der Einmündung Hattlund die Fahrbahn im rechten Winkel zu überqueren.“

Die CDU-Fraktion sieht die Durchführung dieser Maßnahme als ersten Schritt zu einer erneuten Überprüfung der Einrichtung / Realisierung einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich.

Fraktionsvorsitzender Bendixen erläutert die Maßnahmen mit einem Foto. Die Angelegenheit wird diskutiert. Da die Verkehrsschau schon einige Jahre her ist und das Nahversorgungszentrum inzwischen fertiggestellt ist, sollten die Maßnahmen nicht sofort umgesetzt, sondern ein neuer Termin mit dem Kreis Schleswig-Flensburg und dem Landesbetrieb stattfinden und die Situation vor Ort außerhalb der Ferien zu begutachten. Dem Kreis sollte eine Frist bis 31.03.2023 gesetzt werden.

 Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Ortstermin mit Straßenverkehrsbehörde und Landesbetrieb Straßenbau zu vereinbaren, um die aktuelle Lage an der Dänischen Schule Hattlund an der B 199 in Augenschein zu nehmen. Verkehrszählungen sollen außerhalb der Ferien an „normalen“ Werktagen vorgenommen werden. Die Umsetzung soll bis 31.03.2023 erfolgen.

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 9

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               0

20 .     Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Kalleby hier: Sachstandsbericht

Die Planungsgruppe Feuerwehrgerätehaus Kalleby hat sich Mitte November mit der Architektin des Amtes Geltinger Bucht getroffen und den von ihr entworfenen Plan begutachtet. Er stieß auf allgemeine Begeisterung. Bürgermeister Erichsen erläutert den Lageplan und die Ansichten.

Der Kostenrahmen für den Bau liegt bei etwa 2,5 Millionen Euro, wovon es eine maximale Förderung von 750.000 € geben kann.

Geplant ist ein Gebäude mit drei Toren, Lagerraum für das Tausch- Schlauchmaterial des

Amtes Geltinger Bucht, von der Unfallkasse geforderte Trennung nach Schwarz / Weiß  Bereichen, den erforderlichen Toiletten und Duschen sowie einem Schulungsraum, der auch der Gemeinde als Begegnungsstätte zur Verfügung stehen soll.

Wichtig ist auch die Trennung der Verkehrswege der zufahrenden Feuerwehrkameraden von denen der ausrückenden Kräfte.

  

 

21 .         Antrag auf Änderung der Beleuchtungszeiten aus dem Infrastrukturausschuss

In seiner Sitzung am 23.8.22 hat der Infrastruktur Ausschuss beschlossen einen Antrag zur Änderung der Straßenbeleuchtungszeiten zu stellen.

Die Beleuchtungszeiten sollen im Zeitraum vom 22.5 bis 23.9 über Dämmerungsschalter eingeschaltet werden und um 23.00 Uhr ausgehen. In den Wintermonaten sollen sie auch über Dämmerungsschalter eingeschaltet werden und um 22.00 Uhr ausgeschaltet werden. Die Angelegenheit wird kontrovers diskutiert. Insbesondere der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herr Hansen, gibt zu bedenken, dass ältere Einwohnerinnen und Einwohner dann eine Gefahr ausgesetzt sein könnten. Zudem sei es nicht logisch, dass im Sommer bis 23 Uhr eine Beleuchtung vorgehalten wird.

Dem wird entgegen gehalten, dass nicht in allen Ortsteilen eine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.

Es wird angeregt, alternative Konzepte mit Bewegungsmelder und App zu planen.

  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, im Jahr 2023 die Straßenbeleuchtung wie folgt zu schalten:

Die Beleuchtungszeiten sollen im Zeitraum vom 22.5 bis 23.9 über Dämmerungsschalter eingeschaltet werden und um 23.00 Uhr ausgehen. In den Wintermonaten sollen sie auch über Dämmerungsschalter eingeschaltet werden und um 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.

Anzahl der Mitglieder des Gremiums            15

davon anwesend                                          9

Ja-Stimmen                                                 8

Nein-Stimmen                                              0

Enthaltungen                                               1

 

22 .      Verschiedenes

 

Frau Kindler-Lurz hat mit ihrem Ausschuss die Weihnachtsgeschenke für die Senioren vorbereitet und für die Fraktionen aufgeteilt. Sie bittet alle Fraktionen, die Präsente an die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung zu verteilen. Jedes Mitglied sollte 6 Präsente und die Adressen der Empfänger mitnehmen.

Herr Beuthien bittet darum, dass Henning Jürgensen aus der Arbeitsgruppe Energiewende einen Zwischenstand über die Arbeit abgeben darf. Dem wird zugestimmt. Herr Jürgensen trägt eine Präsentation vor, die u. a. mit Unterstützung des Klima-Navi der sh Netz AG erstellt wurde.

Der Gemeindefeierabend soll in 2023 wieder stattfinden.

Um 21.20 Uhr schließt der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.

Nach Ende des nicht öffentlichen Teils dankt Bürgermeister Erichsen für die Beratung und Beschlussfassung und schließt die Sitzung um 21.50 Uhr.

 

                          Vorsitz                                                                                  Protokollführung

                 Johannes Erichsen                                                                 Rosemarie Marxen-Bäumer

                     Bürgermeister


 

Niederschrift der Sitzung vom 22.11.2022

Niederschrift der Sitzung vom 02.11.2022

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 02.11.2022

Aus gegeben Anlass wird darauf hingewiesen, das der Sitzungssaal im Amt Geltinger Bucht auf Grund seiner Größe nur für eine bestimmte Anzahl Personen zugelassen ist. Dies ist besonders in der jetzigen Corona Phase wichtig.

 


 

Niederschrift der Sitzung vom 05.09.2022